Gewerbegebiete sollen grüner werden. Eine naturnahe Gestaltung eines Gewerbegebietes wertet nicht nur den Standort optisch auf, sondern kann auch zum wertvollen Lebensraum für Tiere werden: „Um einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten, rücken wir das Thema schon bei der Planung der Gebiete in den Fokus und sensibilisieren die Beteiligten für diese wichtigen Maßnahmen“, betont Susanne Menke, Prokuristin der oleg Osnabrücker Land- Entwicklungsgesellschaft mbH. Auch bei der Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Venne an der B 218 ist das Thema Nachhaltigkeit von Anfang an mitgeplant worden.
Hand in Hand geht die oleg dabei mit der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land, die in Kooperation mit der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück Unternehmen individuell berät, wie diese ihr Firmengelände naturnah (um)-gestalten können. Positives Beispiel dafür ist das Gewerbe- und Industriegebiet Venne: Auf dem Firmengelände von Häcker Küchen findet sich nicht nur eine Vielzahl an heimischen Gehölzen, sondern auch Ansitzstangen für Greifvögel. Den Ausschlag gab eine kostenlose Impuls-Beratung durch die WIGOS. „Unsere kostenlosen Impulsberatungen richten sich an alle Unternehmen im Landkreis – ob für die Gestaltung von bestehenden Standorten oder nicht genutzten Erweiterungsflächen, aber auch für Unternehmen, die sich neu ansiedeln und die Außenanlagen möglichst naturnah und nachhaltig gestalten wollen“, so André Schulenberg vom UnternehmensService der WIGOS.
Verschiedene Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit werden bereits im Bebauungsplan der Gewerbegebiete festgesetzt. Diese gelten auch in dem in diesem Jahr zu erschließenden erweiterten Gewerbegebiet an der B 218. Bei der Bebauung der rund 20 Hektar großen Fläche soll das Signal auf „grün“ stehen. „Aufgrund der exponierten Lage mitten im Grünen spielen hier Umweltaspekte eine besondere Rolle“, unterstreicht Susanne Menke und verweist auf die Vorgaben im Bebauungsplan des Venner Industrie- und Gewerbegebietes: So sind zum Beispiel Büro- und Nebengebäude mit einer Neigung von weniger als 15 Grad zu begrünen, das Pflanzen von Hecken statt Zäunen und eine Pflanzpflicht für mehr großkronige Bäume sowie die Installation insektenfreundlicher Beleuchtung sind vorgegeben. Im Rahmen der Oberflächenentwässerung wird ein naturnahes Regenrückhaltebecken mit Stein- und Totholzbiotopen vorgesehen. Zudem wurden Hinweise und Empfehlungen zur Fassadenbegrünung und Nutzung von Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bildunterschrift:
André Schulenberg, WIGOS-UnternehmensService, und Susanne Menke, Prokuristin der oleg.
Foto: Sandra Joachim-Meyer